Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Vertragsgegenstand (gültig ab 28.04.2023)

Die AGB regeln das Verhältnis zwischen der PuLux GmbH („PuLux“), Irggeli 1, 8143 Stallikon, und ihren Kunden. Abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftlichkeit.

Es gilt jeweils die bei Vertragsschluss geltende Version der AGB.

2. Angebot und Liefergebiet

Das Angebot von PuLux richtet sich an Kunden mit Wohnsitz in der Schweiz oder im Fürstentum Liechtenstein.

Die Angebote von PuLux im Internet oder in der Werbung sind freibleibend und nicht als bindende Offerten zu verstehen. Sämtliche Produktangaben, Produktfotos, technische Spezifikationen, Zubehörbeziehungen etc. im Internet oder in der Werbung erfolgen ohne Gewähr. Massgebend sind die im Zeitpunkt des Kaufes publizierten Spezifikationen.

3. Kauf in der Verkaufsstelle

Ein Vertrag kommt durch Unterschrift des Kaufvertrages durch den Kunden und anschliessendes Akzept von Pulux zustande.

Geht der Bestellung weder eine Offerte voraus noch eine Auftragsbestätigung nach, so entsteht der Vertrag mit der Ausführung der Lieferung durch PuLux. Vertragsinhalt sind neben den vorliegenden AGB die tatsächlich gelieferten Vertragsprodukte samt Produktespezifikationen.

Der Vertragsabschluss erfolgt stets unter der auflösenden Bedingung, dass PuLux durch ihre Zulieferer zu den branchenüblichen Bedingungen sowie richtig und rechtzeitig beliefert wird.

Der Kunde wird über die mangelnde Verfügbarkeit der Lieferung/Leistung durch die Zulieferer von PuLux unverzüglich informiert. Allfällig bereits geleistete Zahlungen werden innert 5 Arbeitstagen zurückerstattet. Die Parteien haben in solchen Fällen gegenseitig keinerlei Schadenersatzansprüche

4. Kauf über das Internet

Bestellungen werden nur über den Online Shop auf der Internetseite www.pulux.ch entgegengenommen und per E-Mail unverbindlich bestätigt. Wird nach der Bestelleingangsbestätigung festgestellt, dass ein Artikel nicht lieferbar ist, wird die entsprechende Bestellung von PuLux storniert. Im Übrigen gelten die Bestimmungen gemäss Ziff. 3 vorstehend.

PuLux behält sich vor, Bestellungen nicht anzunehmen, wenn mehr als haushaltsübliche Mengen eines Artikels bestellt werden.

Ein Kaufvertrag kommt erst durch die Bestätigung des Versands oder der Bereitschaft zur Abholung der Ware zustande. Bei einer Abholung der Waren nach einem Kauf über den Onlineshop kann der Kaufpreis auch in den Verkaufsstellen entrichtet werden.

Das Online-Angebot von PuLux richtet sich an handlungsfähige Kunden über 18 Jahren mit Wohnsitz in der Schweiz oder im Fürstentum Liechtenstein.

5. Preise

Alle Preise verstehen sich inkl. Mehrwertsteuer (MwSt.) und weiterer gesetzlicher Gebühren wie Suisa und der vorgezogenen Recyclinggebühr (VRG) in Schweizer Franken. Kosten für Installation, Montage, Zusatzmaterial, Verpackung, Versand, Lieferkosten, Zuschläge für bestimmte Zahlungsmittel und Serviceleistungen sind im Kaufpreis nicht inklusive und sind vom Kunden separat zu entschädigen. Technische Änderungen, Irrtümer und Druckfehler bleiben vorbehalten.

Allfällige, bei Vertragsschluss für PuLux nicht erkennbare Mehraufwendungen im Zusammenhang mit der Lieferung, Montage etc. sind auch dann separat und zusätzlich zu entschädigen, wenn eine Montage-Pauschale vereinbart wurde.

Es gilt der Preis, der vor Ort in der Verkaufsstelle angeschrieben ist oder zum Zeitpunkt der Bestellung unter www.pulux.ch publiziert ist. PuLux hat jedoch das Recht, den Preis jederzeit zu ändern. Preisänderungen, die nach der Bestätigung erfolgt sind, werden nicht berücksichtigt.

6. Zahlung

Es gelten die auf dem Onlineshop und in der Verkaufsstelle angegebenen Zahlungsmittel. PuLux kann einzelne Zahlungsmittel ohne weitere Begründung generell oder für einzelne Kunden ausschliessen. PuLux behält sich das Recht vor, Bonitätsabklärungen über den Kunden einzuholen und kann zu diesem Zweck Kundendaten an Dritte weiterleiten.

Bei Bezahlung auf Rechnung (Verkaufsstellen) ist der Betrag innert 15 Kalendertagen zu begleichen. Sofern PuLux zustimmt, kann der Kunde gegen eine Bearbeitungsgebühr, welche 1.25 % des Rechnungsbetrags entspricht (Kaufpreis plus Nebenkosten), die Ware auch innerhalb von 60 Kalendertagen ab Kaufdatum bezahlen, wobei ein Drittel des Kaufpreises bei Vertragsabschluss, das zweite Drittel des Kaufpreises nach 30 Kalendertagen und der Restkaufpreis nebst sämtlichen Nebenkosten spätestens am 60. Kalendertag bei PuLux eingehen muss.

Beim Kauf mit Debit- und Kreditkarten erfolgt die Belastung zum Zeitpunkt der Bestellung oder zum Zeitpunkt der Kassenzahlung in der Verkaufsstelle. Die Daten bei Bezahlung über Kredit- und Debitkarten werden verschlüsselt übertragen. Beim Kauf auf Vorauskasse wird die gewünschte Ware erst übergeben oder die Bestellung erst ausgelöst, sobald die entsprechende Zahlung eingetroffen ist. Die gewünschten Artikel können in dieser Zeit nicht reserviert werden. Bei knapper Warenverfügbarkeit kann es vorkommen, dass Ware mit dem Status „an Lager“ bis zur Bestellungsauslösung nicht mehr sofort auslieferbar ist. Ist die Zahlung nicht innert 5 Tagen bei PuLux eingetroffen, kann PuLux die Bestellung annullieren.

Ist der Kunde mit der Bezahlung ganz oder teilweise in Verzug, so werden ein Verzugszins von 8 % pro Monat sowie Mahnkosten von CHF 20.- pro Mahnung verrechnet, die sofort fällig sind. Weitergehende Schadenersatzansprüche bleiben ausdrücklich vorbehalten. PuLux hat zudem das Recht, ausstehende Schulden an externe Inkasso-Gesellschaften abzutreten.

PuLux kann zudem ohne weitere Mahnung alle weiteren Bestellungen stornieren und/oder einstellen, bis die gesamte Forderung getilgt ist. PuLux hat zudem das Recht, ausstehende Schulden an externe Inkasso-Gesellschaften abzutreten.

Grundsätzlich steht dem Kunden kein Rückbehaltsrecht zu. Ein Rückbehaltsrecht muss von den Parteien explizit vertraglich vereinbart werden. Soweit der Kunde ein Rückbehaltsrecht aufgrund einer Gegenforderung geltend macht, kann ein Rückbehalt nur rechtsgültig erfolgen, wenn diese Gegenforderung rechtskräftig festgestellt oder von PuLux anerkannt ist.

PuLux ist berechtigt, die Zahlungen eines Kunden für eine beliebige fällige Forderung des Kunden zu verwenden. Hierüber ist der Kunde unverzüglich zu informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, ist PuLux berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, sodann auf die Zinsen und zuletzt auf die Vertragsleistung anzurechnen.

Weiter hat PuLux das Recht, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder gegen Stellung von Sicherheiten auszuführen.

7. Eigentumsvorbehalt

Alle gelieferten Artikel bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises (inkl. aller Zuschläge) Eigentum von PuLux.

Die Verpfändung, Sicherungsübereignung, Verarbeitung oder Umgestaltung ist ohne ausdrückliche Einwilligung von PuLux nicht zulässig. PuLux ist berechtigt, die gelieferten Waren nach Art. 715 ZGB ins Eigentumsvorbehaltsregister eintragen zu lassen.

Bei Zugriffen Dritter, insbesondere bei Schuld-, Betreibungs- und Konkursverfahren, muss der Kunde auf das Eigentum von PuLux hinweisen und diese unverzüglich informieren.

8. Lieferbedingungen

Die Lieferung erfolgt ausschliesslich an Adressen in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein auf Kosten und Gefahr des Kunden. Es gelten die bei Vertragsabschluss vereinbarten Liefergebühren und -bedingungen von PuLux. Risiko und Gefahr geht auf den Kunden über, sobald dieser die Ware übernimmt oder PuLux die Ware dem Spediteur (Bahn, Post, Transportunternehmer etc.) übergibt. Der Abschluss einer allfälligen Versicherung ist Sache des Kunden.

Die von PuLux genannte Lieferfrist gilt nur als Richtwert und ist nicht verbindlich. Sollte eine ausnahmsweise verbindlich vereinbarte Lieferfrist durch PuLux nicht eingehalten werden können, so kann der Kunde 60 Tage nach Vertragsabschluss nach schriftlicher Mitteilung an den Kundendienst vom Kauf zurücktreten.

PuLux ist zu Teillieferungen berechtigt. Kann ein Teil der bestellten Ware nicht geliefert werden, so besteht kein Recht auf Stornierung der gesamten Bestellung. Weitergehende Ansprüche kann der Kunde nicht geltend machen.

Bei einer Abholfrist hat der Kunde die bestellte Ware innert zwei Wochen nach Mitteilung in der bezeichneten Abholstelle abzuholen. Bei der Abholung gelten die allgemeinen Öffnungszeiten der bezeichneten Abholstelle. Wird die Ware innert der Abholfrist nicht entgegengenommen, so hat PuLux das Recht vom Kaufvertrag zurückzutreten oder die Ware dem Kunden auf dessen Kosten zuzustellen. In beiden Fällen kann eine Umtriebs Entschädigung geltend gemacht werden.

9. Höhere Gewalt

Fälle höherer Gewalt bzw. unvorhergesehene Ereignisse, die ausserhalb der Kontrolle von PuLux liegen (z.B. Betriebs- und Verkehrsstörungen, Schwierigkeiten in Materiallieferung, Unfälle, Streiks, behördliche Massnahmen, kriegerische Auseinandersetzungen etc.) und welche die fristgemässe Erbringung der Leistung von PuLux behindern oder erschweren, verlängern die Lieferfristen angemessen. Dies gilt selbst dann, wenn diese Ereignisse beim Subunternehmer/Lieferanten von PuLux aufgetreten sind. PuLux hat den Kunden innerhalb von 5 Arbeitstagen über diese Umstände zu informieren.

Dauert die Behinderung durch höhere Gewalt länger als zwei Monate, ist PuLux berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. PuLux wird dabei für von seiner noch offenen Leistungspflicht befreit, verliert aber auch ihren Entschädigungsanspruch für die noch nicht erfüllten Leistungen.

Der Kunde ist berechtigt, bei Behinderung von PuLux durch höhere Gewalt nach angemessener Nachfristsetzung hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Ein Rücktritt kann frühstens zwei Monate nach Eintritt des Ereignisses höherer Gewalt erfolgen.

Eine Verlängerung der Lieferzeit oder ein Vertragsrücktritt einer Partei aufgrund eines Ereignisses höherer Gewalt berechtigt nicht zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen

10. Prüf- und Rügepflicht

Der Kunde verpflichtet sich, die Ware nach Erhalt sofort auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Unversehrtheit zu überprüfen. Mängel an der Ware müssen schnellstmöglich, spätestens aber 5 Kalendertage nach Erhalt, dem ausführenden Transportunternehmen und PuLux gemeldet werden. Nach Ablauf dieser Frist gelten die Waren als genehmigt und es sind sämtliche Gewährleistungsansprüche des Kunden verwirkt.

Bei Beanstandungen müssen sämtliche Teile der Originalverpackung aufbewahrt werden. Diese dürfen erst nach schriftlicher Zustimmung des Transportunternehmens oder von PuLux entsorgt werden.

11. Rückgabe und Umtausch

Es besteht kein Rückgaberecht von Waren. Es erfolgt keine Kaufpreisrückerstattung. Für einzelne Artikel kann PuLux jedoch ein Warenumtausch gewähren, sofern die nachfolgenden Bestimmungen eingehalten werden.

Der Kunde kann PuLux innerhalb von 15 Tage nach Erhalt der Ware (Fristbeginn am Tag nach Warenerhalt) anfragen, ob diese gegen eine Ware der gleichen Produktkategorie umgetauscht wird. Voraussetzung ist, dass die betreffende Ware auf dem Kaufbeleg oder der Rechnung entsprechend gekennzeichnet ist. Die Anfrage ist in der gleichen Verkaufsstelle zu stellen, in der die Ware gekauft wurde, wobei der Kaufbeleg oder die Rechnung vorgewiesen werden muss. Ein Umtausch ist in jedem Fall ausgeschlossen, wenn die originale Verpackung nicht mehr vorhanden, die Ware beschädigt und kein Kaufbeleg oder Rechnung vorhanden ist. Beim Onlinekauf ist mit dem Kundendienst Kontakt aufzunehmen.

PuLux muss weder die Akzeptanz noch die Ablehnung eines Umtauschs begründen. Ein Umtausch erfolgt auf Kulanz von PuLux. Der Kunde hat keinen Rechtsanspruch auf den Umtausch. Wird ein Umtausch akzeptiert, so hat der Kunde die Kosten des Umtauschs wie Liefer- und Installationskosten zu tragen. Ist der Verkaufspreis bis zur Rückgabe gesunken, erfolgt die Anrechnung im Umtauschfall auf Basis des von PuLux neu angebotenen Preises. Hat sich der Preis seit dem Kauf erhöht, wird der damals gültige Kaufpreis angerechnet. Differenzbeträge können in Form von PuLux -Einkaufsgutscheinen erstattet werden.

12. Garantie und Reparatur bei Neu- und Occasionswaren (Gewährleistung)

Die gesetzliche Gewährleistung wird vollumfänglich wegbedungen und durch nachfolgende Regelung ersetzt:

12.1 Garantieumfang

PuLux räumt dem Kunden eine Garantie auf die gekauften Neu- und Occasionswaren ein.

Der Kunde hat im Garantiefall (d.h. bei Mängeln, die vor oder nach der Übergabe des Produkts oder der Ware an den Kunden auftreten und ihre Ursache in einem Umstand vor Abschluss des Kaufvertrages haben) Anspruch auf Nachbesserung, Ersatzleistung oder Wandlung.

Die Wahl über die Art der Mängelbehebung liegt bei PuLux. Entscheidet sich PuLux für die Wandlung des Vertrages, wird die Rückvergütung an den Kunden dem Zeitwert des defekten Geräts angepasst. Während der Dauer der Mängelbehebung besteht kein Anspruch auf ein kostenloses Ersatzgerät. Die Beauftragung für Reparaturen an Dritte erfolgt ausschliesslich durch PuLux. Der Anspruch auf Kostenrückerstattungen aus Fremdreparaturen ist ausgeschlossen.

Von der Garantie ausgeschlossen sind:

  • Allgemeine Verschleissteile;
  • Normale Leistungsabnahme von Akkus und Leuchtmitteln;
  • Einbrennschäden bei Displays;
  • Schäden durch Fehlmanipulationen oder mechanische Beschädigungen, Sturz-, Schlag und Feuchtigkeitsschäden;
  • Übermässige Beanspruchung oder gewerbliche Nutzung, Defekte infolge von Eingriffen oder Modifikationen;
  • Über- und Falschdosierung (kandierte Kaffeebohnen, Waschmittel usw.);
  • Verkalkung, ausgelaufene Batterien, Datenverlust, Datenbeschädigung, Softwarefehler, Computerviren;
  • Vorgenommene Änderungen am Gegenstand, Bedienungsfehler;
  • Elementarereignisse, Frost, Blitzschlag usw.;
  • Nichtbeachtung von Wartungs- und Gebrauchsanleitungen.

12.2 Garantiefrist Neuwaren

Die Garantiefrist ist auf der Rechnung oder auf dem Kassenbon pro Artikel ersichtlich. Diese beträgt für Neugeräte 2 Jahre und beginnt im Zeitpunkt der Auslieferung bzw. Abholung je Produkt zu laufen.

Erfolgt eine Nachbesserung oder Ersatzleistung, verlängert sich die Garantiefrist nicht.

12.3 Garantiefrist Occasionsware

Die Garantiefrist ist auf der Rechnung oder dem Kassenbon pro Artikel ersichtlich. Diese beträgt für Occasionsgeräte 12 Monate und beginnt im Zeitpunkt der Auslieferung bzw. Abholung je Produkt zu laufen. Erfolgt eine Nachbesserung oder Ersatzleistung, verlängert sich die Garantiefrist nicht.

12.4 Vorgehen bei Mängeln

Liegt ein Mangel vor, welcher nicht unter die Garantieausschlussgründe fällt, wendet sich der Kunde an die Verkaufsstelle von PuLux.

Der Anspruch auf Kostenrückerstattung aus Fremdreparaturen ist ausgeschlossen.

Der Kunde hat das mangelhafte Produkt auf eigene Kosten und Gefahr von PuLux bezeichneten Ort mit sämtlichem Zubehör in der Originalverpackung mit Beilage des Verkaufsbelegs/Lieferscheins abzugeben bzw. zu versenden. Fehlt die Originalverpackung ist das Produkt transportfähig zu verpacken.

Wird festgestellt, dass ein eingesendetes Produkt nicht unter die Garantie fällt (Ausschlussgründe oder ausserhalb der Garantiefrist), wird automatisch ein Kostenvoranschlag über die zu erwartenden Reparaturkosten erstellt. Dieser kann dem Kunden in Rechnung gestellt werden. Entscheidet sich der Kunde für eine Reparatur, werden ihm die Kosten für die Erstellung des Kostenvoranschlag nicht verrechnet. Antwortet der Kunde nicht fristgerecht auf den Kostenvoranschlag, wird das Produkt entsorgt.

Retournierte Produkte, welche keinen Mangel aufweisen, an eine falsche Adresse geschickt werden, deren Rücksendung nicht abgesprochen wurde und/oder deren Verpackung mangelhaft war oder wo das Zubehör fehlt, können an den Kunden retourniert werden. In diesen Fällen steht es PuLux zu, eine Umtriebs Entschädigung geltend zu machen.

12.5 Garantieverlängerung

Für Garantieverlängerungen kommen die entsprechenden von den Parteien separat zu vereinbarenden Bestimmungen zur Anwendung.

13. Haftung

Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus Vertragsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluss (quasivertragliche Ansprüche) und aus unerlaubter Handlung sind, soweit nicht vorsätzliches oder grobfahrlässiges Handeln vorliegt, gegen PuLux und gegen die Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen von PuLux gänzlich ausgeschlossen.

Die Haftung für indirekte Schäden und Folgeschäden, die sich aus dem Gebrauch durch Fehlleistung oder Leistungsausfall ergeben, ist ausgeschlossen. Insbesondere kann der Kunde bei Garantiefällen keine Schadenersatzansprüche für Folgeschäden geltend machen.

14. Datenschutz

Hinsichtlich des Datenschutzes ist unsere Datenschutzerklärung vom 14.04.2021 massgebend. Insbesondere bei der Erstellung eines Kaufvertrags in der Filiale oder bei der Registrierung als Gast, bei der Erstellung eines individuellen Kundenkontos und/oder bei der Nutzung der Webseite www.pulux.ch ohne Registrierung wird die Geltung der Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen. Durch die Registrierung auf der Webseite kann ein Kundenprofil erstellt werden. Dabei können Einkaufsdaten verwendet werden. Der Kunde kann von PuLux Auskunft über und gegebenenfalls die Berichtigung der eigenen personenbezogenen Daten verlangen.

15. Schlussbestimmung und Gerichtsstand

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen können jederzeit geändert werden.

Sollten einzelne Punkte dieser AGB unwirksam sein, berührt es die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

Ansprüche gegenüber PuLux darf der Kunde nur mit vorgängiger schriftlicher Zustimmung von PuLux an Dritte abtreten.

Eine Verrechnung darf nur mit Zustimmung von PuLux erfolgen.

Auf die Geschäftstätigkeit von PuLux und somit das Verhältnis zwischen Kunde und PuLux ist ausschliesslich schweizerisches Recht (unter Ausschluss des Wiener Kaufrechts) anwendbar.

Bei Streitigkeiten aus Konsumentenverträgen ist für Klagen des Kunden das Gericht am Wohnsitz oder Sitz einer der Parteien zuständig, für Klagen von PuLux das Gericht am Wohnsitz der beklagten Partei. Als Konsumentenverträge gelten Verträge über Leistungen, die für die persönlichen oder familiären Bedürfnisse des Kunden bestimmt sind.

Bei allen anderen Streitigkeiten gilt Stallikon als ausschliesslicher Gerichtsstandort.

Geschäftsbedingungen Lieferung, Montage und Reparatur

1. Geltungsbereich (gültig ab 09.01.2023)

Die vorliegenden Geschäftsbedingungen Lieferung, Montage und Reparatur (GLMR) regeln das Verhältnis zwischen der PuLux GmbH („PuLux“), Irggeli 1, 8143 Stallikon und ihren Kunden.

Abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftlichkeit.

Die jeweils aktuelle und verbindliche Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gilt als Bestandteil dieser GLMR und ist unter www.pulux.ch publiziert.

2. Liefergebiet

Die Lieferung erfolgt ausschliesslich an Adressen in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein auf Kosten und Gefahr des Kunden. Sofern der Anfahrtsweg und die Gebäudestruktur es zulassen, erfolgt die Lieferung an den vereinbarten Bestimmungsort.

Für autofreie Orte erfolgt die Lieferung bis zur Talstation oder so weit, wie mit normalen Strassenfahrzeugen zugefahren werden kann. Kosten, verursacht durch zusätzlich eingesetzte Transportmittel (z.B. Möbellift, Hubstapler, Elektrotransporter usw.) oder Mehraufwand durch lange Wege bis zum Bestimmungsort gehen zu Lasten des Kunden. Sondertransporte mit lokalem Transporteur oder Lieferteam sind vorgängig durch den Kunden zu organisieren.

Falls nicht anders vereinbart, behält sich PuLux das Recht vor, Teil- oder Ganzlieferungen vorzunehmen. Im Falle einer Teillieferung werden die Versandkosten nur einmal und zum für die Gesamtbestellung gültigen Tarif berechnet.

3. Lieferung durch Paketdienstleister

Waren bis 30 kg und/oder einer max. Länge von 250 cm und/oder einem max. Bandmass von 400 cm werden durch Paketdienstleister zugestellt. Für die Lieferung wird eine Pauschale von CHF 12.50 berechnet. Ab einem Einkaufswert von CHF 80.- ist die Lieferung GRATIS.

Pakete ab CHF 250.- Warenwert werden per Einschreiben (Signatur) zugestellt. Bei Abwesenheit des Kunden kann der Paketdienstleister einen Zustellschein zur neuen Terminvereinbarung oder Abholung auf der Post- oder Depotstelle im Briefkasten hinterlegen. Sollte der Paketdienstleister nicht in der Lage sein, eine durch PuLux bestätigte Bestellung auszuführen, so entsteht für PuLux keine Pflicht, die Auslieferung anderweitig durchzuführen. Dem Kunden entsteht dadurch kein Anspruch auf Schadenersatz.

4. Gratis Lieferung durch LKW-Spedition

Waren ab 30 kg und/oder einem Bandmass von mehr als 400 cm Umfang (2 x Höhe + 2 x Breite + längste Seite) werden mit LKW durch einen externen Spediteur ausgeliefert. Termine werden durch das Speditionsunternehmen direkt mit den Kunden vereinbart. Dabei können keine fixen Lieferzeiten garantiert werden.

Die Lieferung erfolgt an die Bordsteinkante oder so nahe der LKW an das Haus fahren kann. Eine Lieferung an die Wohnungstür ist nicht möglich. Aus logistischen Gründen kann kein Verpackungsmaterial zurückgenommen werden. Die Entsorgung der Verpackung und den Abtransport des Altgerätes organisiert der Kunde selbst.

5. Lieferung durch PuLux Fachpersonal

Bei Bestellungen mit Heimlieferung und/oder Montage werden während der Kaufabwicklung die verschiedenen Liefermöglichkeiten auf deren Plausibilität geprüft.

Die exakten Angaben des Kunden über den Erfüllungsort dienen zur Ermittlung der optimalen Liefer- und/oder Montageart. Hindernisse wie enge Treppen, Mauern oder ähnliches sind aufzuführen. Falls spezielle Gegebenheiten eine zweite Fachperson erfordern oder der Lieferort mit dem PuLux -Servicefahrzeug nicht erreicht werden kann, wird der Zusatzaufwand für Wegkosten und Arbeitszeit separat berechnet.

Zur definitiven Terminabsprache erfolgt in jedem Fall eine Bestätigung durch PuLux per Telefon, SMS oder in schriftlicher Form.

5.1. Etagelieferung ohne Montage

pro Gerät Kt. ZH/AG/ZG/SW/LU übrigen Kantone auf Anfrage

Die Waren werden in die gewünschte Etage, Untergeschoss oder Wohnung geliefert. Der Zugang zum Liefer-/Installationsort muss frei zugänglich sein.

Etagelieferung (pro Gerät)

  • Excl. Rücknahme Verpackung und Altgerät
  • Wachmaschine und Trockner-Kombination | CHF 179.-
  • Waschmaschine oder Trockner sowie Einbaugeräte | CHF 119.-
  • Jedes weitere Gerät | CHF 89.-

Etagelieferung plus (pro Gerät)

  • Inkl. Rücknahme Verpackung und Altgerät
  • Das Altgerät ist ausgebaut und steht zur Abholung bereit.
  • Wachmaschine und Trockner-Kombination | CHF 239.-
  • Waschmaschine oder Trockner sowie Einbaugeräte | CHF 139.-
  • Jedes weitere Gerät CHF | 129.-

5.2. Etagelieferung mit Montage

pro Gerät Kt. ZH/AG/ZG/SW/LU übrigen Kantone auf Anfrage

Die Waren werden in die gewünschte Etage, Untergeschoss oder Wohnung geliefert. Der Zugang zum Liefer-/Installationsort muss frei zugänglich sein. Das Auspacken, die Montage, Installation an vorhandene, den gesetzlichen Vorgaben entsprechende Infrastruktur und Inbetriebnahme des Gerätes mit Obligatorischer Sicherheitsprüfung nach VDE Norm 0701/0702 sowie die Entsorgung des Verpackungsmaterials und Altgerätes sind in der Liefer- und Montagepauschale inbegriffen. PuLux kann den Rücktransport für die Entsorgung der Altgeräte verrechnen.

Die Liefer- und Montagepauschale ist abhängig von Art und Anzahl der zu montierenden Waren. Die Montagepauschale umfasst eine Arbeitszeit bis maximal 60 Minuten, je nach Gerätetyp inkl. aller Maschinen und Werkzeuge. Zusätzliche notwendige Arbeitszeit und/oder Montagematerial wird separat verrechnet.

Elektrogrossgeräte

  • Kühlung freistehend, bis 150 cm | CHF 179.-
  • Kühlung freistehend (2 Fachpersonen), ab 151 cm | CHF 229.-
  • Zusätzliche, Kühlung freistehend bis 150 cm | CHF 139.-
  • Zusätzliche, Kühlung freistehend ab 151 cm | CHF 189.-
  • Food Center, Side-by-Side, Inselhauben | ab   CHF 469.-
  • Kühlung freistehend, Gastro | CHF 399.-
  • Waschautomat und Wäschetrockner (Turm oder nebeneinander) | CHF 389.-
  • Waschautomat oder Wäschetrockner, Raumlufttrockner, Kassier-System, Geschirrspüler (Freistehend) | CHF 259.-
  • Mehrpreis für Waschmaschine/Trockner in Nische, Schrank oder enger Raum | CHF 70.-
  • Einbaugeräte alle Normen, Geschirrspüler, Kühlschrank Integriert, Kochherd, Kochfeld aufliegend, Hochbackofen, Rechauds, Steamer, Kaffeemaschinen, Systemschubladen, Gasgeräte exkl. Gasanschluss | CHF 259.-
  • Jede weitere Waschmaschine, Trockner sowie Einbaugerät | CHF 219.-
  • Einbau Dunstabzug und Wandhauben | CHF 319.-
  • Obligatorische Sicherheitsprüfung nach VDE Norm 0701/0702 | CHF 20.-
  •  

Zusatzleistungen Kochfelder

  • Mehrpreis, flächenbündig | CHF 76 -*
  • Mehrpreis, Nachträglicher Einbau von Keramik-Kochfeldern:
  • Ausschnitt Holz | CHF 76.-*
  • Ausschnitt Chromstahl | CHF 156.-**
  • Nachträglicher Einbau von Keramik-Kochfeldern in Stein | nach Aufwand

* = bis maximal ½ Std. Arbeitszeit inkl.

** = bis maximal 1 Std. Arbeitszeit inkl.

8. Zusatzdienstleistungen

Individuelle Installationsarbeiten wie Anpassungen von Gerätesockel und Holzdekorfronten, Elektro- und Sanitärinstallationen, zusätzliche Entsorgungen von Altgeräten, Kranservice, Gerüstmieten usw. werden nach Aufwand verrechnet. Zeitliche Mehraufwände werden zum Regiestundenansatz von CHF 150.- in Rechnung gestellt.

9. Versicherung

Der Kunde kann auf Wunsch und eigene Kosten für die Lieferung durch LKW-Spedition oder Paketdienstleister eine Transportversicherung abschliessen. Bei Lieferung durch das PuLux -Fachpersonal ist die Ware voll versichert.

10. Reparaturen

PuLux bietet für alle Elektro-Grossgeräte einen Heimservice an. Reparatur- oder Serviceaufträge für Kleingeräte werden in unserer Verkaufsstelle entgegengenommen. Der Kunde erteilt PuLux den Auftrag, gegen Entgelt eine Reparatur oder einen Kostenvoranschlag zu veranlassen. PuLux kann Reparaturen entsprechend den betrieblichen Möglichkeiten ausführen oder aufgrund ökonomischer Gegebenheiten ablehnen, wodurch der Auftrag erlischt und kein Anrecht auf Ersatz besteht. Kostenvoranschlagpauschalen, die bereits im Voraus bezahlt wurden, werden bei Nichtausführung der Reparatur ausschliesslich in Gutscheinform zurückerstattet.

 

Wegpauschalen Elektro-Grossgeräte

  • 1 Fachperson, Abholung/Lieferung + Fahrzeit + Administration | CHF   78.-
  • 2 Fachpersonen, Abholung/ Lieferung + Fahrzeit + Administration | CHF 156.-
  • Verrechnungssätze für Reparaturdienstleistungen:
  • Kostenvoranschlag Elektro-Kleingeräte | CHF 98.-
  • Kostenvoranschlag Elektro-Grossgeräte | CHF 180.-
  • Reparaturansatz pro Std. Elektro-Grossgeräte | CHF 150.-
  • Obligatorische Sicherheitsprüfung nach VDE Norm 0701/0702 | CHF   20.-

Sofern nichts anderes vereinbart wurde, enthalten Kostenvoranschläge keine Festpreise. Gerätereparaturen und Kostenvoranschläge, mit denen PuLux externe Servicepartner oder Generalvertretungen beauftragt, werden mit den jeweiligen Verrechnungssätze an den Kunden weiterverrechnet. Bei unwesentlichen Überschreitungen von bis zu 10% des veranschlagten Betrags werden Reparaturarbeiten ohne Rückfrage beim Kunden ausgeführt. Ohne Gegenbericht oder bei Nichtabholung des Reparaturguts durch den Kunden (nach letztmaliger schriftlicher Aufforderung) wird das defekte Gerät nach 30 Tagen entsorgt, wodurch der Auftrag erlischt und kein Anrecht auf Ersatz besteht.

Allfällige Terminangaben sind Richtwerte. Kann PuLux die Reparatur aus Gründen, die bei Dritten liegen, nicht termingerecht ausführen, steht dem Kunden kein Recht zu, den Auftrag aufzulösen. Auf reparierte oder ersetzte Teile gewährt PuLux eine Garantie- und Gewährleistungsfrist von max. zwölf Monaten.

Geschäftsbedingungen Garantieverlängerung

1. Geltungsbereich (gültig ab 01.12.2021)

Die vorliegenden Geschäftsbedingungen Garantieverlängerung regeln das Verhältnis zwischen der PuLux GmbH („PuLux“), Irggeli 1, 8143 Stallikon und ihren Kunden beim Abschluss einer Garantieverlängerung (GVL).

Die jeweils aktuelle und verbindliche Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gilt als Bestandteil dieser Geschäftsbedingung

Die vorliegende Geschäftsbedingung und ist unter www.pulux.ch abrufbar.

2. Umfang der Garantie

PuLux GmbH verpflichtet sich, während der Dauer der Garantieverlängerung Betriebsstörungen gratis zu beheben (inkl. Ersatzteile, Wegpauschale, Arbeitszeit und Administration sowie die Kosten der gesetzlich vorgeschriebenen Sicherheitsprüfung nach der Instandhaltung). Der Kunde hat keinen Anspruch auf Wandelung oder Minderung. Ist eine Reparatur aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen nicht sinnvoll, so ist PuLux GmbH berechtigt, dem Kunden ein möglichst gleichwertiges Gerät bis zum Ablauf der Garantieverlängerung zu überlassen.

Allfällige Störungen sind unverzüglich und direkt bei der PuLux GmbH zu melden. Ansonsten verfällt ein allfälliger Garantieanspruch.

Der Garantieanspruch setzt voraus, dass keine Ausschlussgründe (insbesondere Elementarschäden, Feuchtigkeitsschäden, Schlag- oder Sturzschäden, Fehlmanipulationen, unsachgemässer Gebrauch, ungenügende Pflege, Beschädigung durch äussere Einwirkung, Modifikation/Eingriffe etc.) vorliegen.

Nicht von der Garantie gedeckt, sind sodann u.a. Vorführung und Demonstration an neue Mieter, der Einsatz oder die Reparatur von Verbrauchsmaterial wie z.B. Batterien/Akkus, Lampen etc., allgemeine Auffrischungsarbeiten (z.B. Geschirrkörbe), periodische Kontrollen etc.

3. Vertragsdauer

Der Vertrag wird für mindestens zwei Jahr abgeschlossen. Er kann beidseitig schriftlich, 1 Monat vor Ende der Vertragsdauer gekündigt werden. Andernfalls erneuert sich der Vertrag stillschweigend um ein weiteres Jahr. Die maximale Vertragsdauer beträgt 10 Jahre (inklusive der ursprünglichen Garantie).

Nach Ablauf der maximalen Garantieverlängerung offerieren wir Ihnen eine „reduzierte Garantieverlängerung“. Die Jahresgebühr wird um 50% gekürzt. Ersatzteile sind von der reduzierten Garantieverlängerung nicht gedeckt.

4. Wohnortwechsel

Wohnortwechsel sind vor dem Umzug schriftlich PuLux mitzuteilen.

5. Kündigung

Die Garantieverlängerung ist beidseitig und schriftlich kündbar. Andernfalls verlängert sich die Garantieverlängerung stillschweigend um ein weiteres Jahr, damit der Versicherungsschutz ohne Unterbuch sichergestellt ist.

6. Zahlung

Der Kunde erhält zum Ende der Gerätegarantie automatisch die Rechnung für das erste Jahr der beginnenden GVL. Die Rechnungstellung erfolgt jährlich, zahlbar innert 15 Tagen netto. Die PuLux GmbH ist berechtigt, allfällige Mahngebühren zu verrechnen.

Preisanpassungen im Rahmen des Schweizerischen Index der Konsumentenpreise oder Änderungen des Mehrwertsteuersatzes werden nicht im Voraus angezeigt und berechtigen nicht zur fristlosen Kündigung.

7. Vermeiden Sie Leergänge

Als Kunde können Sie mithelfen, den Einsatz Ihres Gerätes störungsfrei aufrecht zu erhalten. Prüfen Sie vor einer allfälligen Intervention die nachfolgenden Fragestellungen. Vielen Dank.

  • Sind die Sicherungen in Ordnung?
  • Ist der Ablauffilter in Ordnung?
  • Ist das Gerät eingeschaltet?
  • Besteht evtl. Stromsperrzeit?
  • Ist der Wasserhahn offen?

PuLux GmbH, Irggeli 1, 8143 Stallikon – www.pulux.ch